
ABE für Sportbremsscheiben |
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Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Werden die ungelochten Serien
Bremsscheiben
eines Fahrzeuges
gegen gelochte Sport-
bremsscheiben getauscht, so stellt dies eine
Bauartänderung dar.
Diese Änderung ist abnahmepflichtig. Im Normalfall
ist eine Vorführung des Fahrzeuges bei TüV,
Dekra o.ä. erforderlich.
Ist ein Bauteil (hier Sportbremsscheibe) mit einer
Allgemeinen
Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet,
so hat der Bremsenhersteller diese Prüfung bereits
vorab durchführen lassen. Eine
weitere Abnahme
ist daher nicht notwendig.
Die Sportbremsscheiben sind fachgerecht zu
montieren, die ABE
muss im Fahrzeug mitgeführt
werden und ist zuständigen Stellen
(TüV, Polizei)
auf Verlangen zur Kontrollen vorzulegen.
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